Erst den verfügbaren Betrag klären
Wer eine Erbschaft anlegen möchte, sollte zunächst Verpflichtungen, geplante Ausgaben und Rücklagen abziehen. Nur der tatsächlich frei verfügbare Teil kommt für eine langfristige Anlage infrage. Eine bestimmte Produktempfehlung folgt aus der Höhe der Erbschaft allein nicht.
1. Was von der Erbschaft wirklich angelegt werden kann
Der Nachlasswert ist nicht automatisch Ihr Anlagebudget. Möglicherweise sind Zahlungen an Miterben, offene Verpflichtungen oder steuerliche Fragen noch ungeklärt. Auch eine geerbte Immobilie ist zunächst kein frei verfügbares Bankguthaben.
Verschaffen Sie sich einen Überblick: Was gehört Ihnen bereits eindeutig? Welche Zahlungen stehen noch aus? Welche Beträge benötigen Sie selbst in den kommenden Jahren? Erbrechtliche und steuerliche Fragen klären Sie mit den dafür zuständigen Fachleuten, bevor Sie das Geld langfristig binden.
2. Geld nach Aufgaben und Zeitpunkten aufteilen
Ein hilfreicher Ausgangspunkt sind drei Aufgaben: eine Reserve für Unvorhergesehenes, Geld für geplante Vorhaben und langfristig verfügbares Vermögen. Schreiben Sie für jedes größere Vorhaben einen Betrag und den voraussichtlichen Termin auf.
Geld für absehbare Zahlungen benötigt vor allem Verfügbarkeit. Für langfristige Ziele können Kapitalmarktanlagen infrage kommen, wenn Sie Kursschwankungen und Verluste wirtschaftlich tragen können. Ein langer Zeitraum beseitigt das Risiko nicht.
Beispiel: 250.000 Euro Erbschaft strukturieren
Das folgende Beispiel zeigt die Planung, keine empfohlene Vermögensverteilung. Alle Beträge sind frei gewählt.
| Planungsposten | Fiktiver Betrag |
|---|---|
| Erhaltenes Guthaben | 250.000 Euro |
| Noch zu klärende Verpflichtungen und Steuerrücklage | − 30.000 Euro |
| Liquiditätsreserve | − 20.000 Euro |
| Geplanter Umbau in zwei Jahren | − 40.000 Euro |
| Verbleibender Betrag für die weitere Anlageplanung | 160.000 Euro |
Die 160.000 Euro werden damit nicht automatisch vollständig in Aktien oder einen Versicherungsvertrag investiert. Erst jetzt folgen die Fragen nach Risikotragfähigkeit, Anlageklassen und vorhandenen Vermögenswerten. Bei anderen Verpflichtungen oder Zielen fällt das Ergebnis anders aus.
3. Welche Anlagewege kommen infrage?
Liquidität und absehbare Ausgaben
Tages- oder Festgeld können je nach Verfügbarkeit, Laufzeit und Bank für einen Teil der Planung infrage kommen. Prüfen Sie Zinsbedingungen und die anwendbare Einlagensicherung. Fest gebundenes Geld steht für einen ungeplanten Bedarf möglicherweise nicht rechtzeitig bereit.
Ein breit gestreutes Wertpapierdepot
Ein Depot kann verschiedene Anlageklassen aufnehmen. Weltweit streuende ETFs sind ein möglicher Baustein für den Aktienanteil. Entscheidend sind die gesamte Risikoverteilung, die Kosten und Ihre Bereitschaft, auch längere Verlustphasen auszuhalten.
Professionell verwaltete Strategien
Eine verwaltete Strategie kann für Menschen interessant sein, die Anlageentscheidungen abgeben möchten. Prüfen Sie den konkreten Handlungsspielraum, die Kosten und die Risiken. Aktives Management verspricht keine verlässlich höhere Rendite als ein Vergleichsindex.
Ein Versicherungsrahmen
Eine fondsgebundene Rentenversicherung kann zusätzlich Auszahlungs- und Rentenoptionen bieten. Dafür entstehen vertragliche Regeln und weitere Kosten. Sie sollte wegen der benötigten Funktionen geprüft werden; eine Erbschaft allein ist kein Grund für einen solchen Abschluss. Unser Vergleich mit einem ETF-Depot hilft bei der Einordnung.
4. Das vorhandene Vermögen einbeziehen
Wer bereits Immobilien, einen Arbeitgeberaktienbestand oder große Positionen in einzelnen Branchen besitzt, sollte diese mitbetrachten. Mehrere Verträge bedeuten noch keine breite Streuung. Auch eine mögliche Darlehenstilgung gehört mit ihren Konditionen und Folgekosten in den Vergleich.
Bei einem geerbten Depot ist zunächst zu prüfen, was darin liegt. Eine sofortige vollständige Umschichtung kann unnötige Kosten und steuerliche Folgen auslösen. Die Entscheidung sollte auf dem gewünschten Gesamtvermögen beruhen.
5. Einmal investieren oder schrittweise einsteigen?
Beide Wege haben Vor- und Nachteile. Ein früher vollständiger Einstieg setzt den Betrag sofort dem Markt aus. Eine gestaffelte Anlage verteilt Einstiegszeitpunkte, lässt aber zunächst Kapital uninvestiert. Keiner der Wege garantiert den besseren Ausgang. Wichtiger ist eine Aufteilung, an der Sie auch bei fallenden Kursen festhalten können.
Das Gespräch mit Alexander Ernst vorbereiten
- Übersicht über frei verfügbare Beträge und offene Verpflichtungen.
- Geplante Ausgaben mit Betrag und Zeitpunkt.
- Bestehende Anlagen, Versicherungen und Darlehen.
- Gewünschter Anlagehorizont und Bedeutung späterer Entnahmen.
Alexander bespricht mit Ihnen, ob die auf dieser Website vorgestellte Lösung zu Ihrer Situation passt. Informationen zum konkreten Angebot finden Sie unter Performance Global One und Liechtenstein Life Invest. Dieser Ratgeber ersetzt keine persönliche Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.
Erbschaft und Anlageplanung besprechenHäufige Fragen zur Geldanlage nach einer Erbschaft
Muss ich die Erbschaft sofort investieren?
Sie sollten zunächst Eigentum, Verpflichtungen und Ihren Bedarf klären. Überstürzte langfristige Bindungen erschweren spätere Korrekturen.
Ist eine bestimmte Summe automatisch für eine Vermögensverwaltung geeignet?
Nein. Neben möglichen Mindestbeträgen des Anbieters zählen Ihr Bedarf an Unterstützung, Kosten, Risikotragfähigkeit und die vorhandene Vermögensstruktur.
Weiterführende Orientierung: Grundlagen der Geldanlage bei der Verbraucherzentrale.
